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   BGH, 08.03.1974 - I ZR 26/73   

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https://dejure.org/1974,8045
BGH, 08.03.1974 - I ZR 26/73 (https://dejure.org/1974,8045)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1974 - I ZR 26/73 (https://dejure.org/1974,8045)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1974 - I ZR 26/73 (https://dejure.org/1974,8045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werung durch Kennzeichnung von Einheitsflaschen mit "D.B." - Korrekte Kennzeichnung von Trinkwasserflaschen (Brunnenwasser, Tafelwasser, Quellwasser) - Anforderungen an "Brunnen"-Wasser nach der Tafelwässerverordnung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

    Auszug aus BGH, 08.03.1974 - I ZR 26/73
    Es muß dem Verletzer überlassen bleiben, zu entscheiden, durch welche Vorkehrungen er die Täuschungsgefahr ausschließen will (BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai).
  • OLG Zweibrücken, 08.01.1999 - 2 U 21/98

    Markenrechtlicher Schutz einer Getränkeflasche

    Wie bereits das Landgericht kann es daher auch der Senat dahingestellt bleiben lassen, ob der Unterlassungsanspruch der Klägerin auch aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften, insbesondere wegen Täuschung der Verbraucher nach § 3 UWG i.V.m. § 15 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung gegeben sein kann (vgl. dazu OLG München, WRP 1981, 339; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, § 3 UWG Rdn. 136 unter Bezugnahme auf BGH vom 08.03.1974 - I ZR 26/73 -).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78

    Warenzeichen - Mineralwasser - Quellenbezeichnung auf Mineralwasseretikett

    Eine solche - entsprechend den gesetzlichen Vorschriften - seit Jahrzehnten allgemein vorgenommene Angabe der jeweiligen Mineralwasserquelle bleibt nach der Lebenserfahrung nicht ohne Einfluß auf die Verbrauchererwartungen (vgl. BGH GRUR 1958, 32, 33 - Haferschleim; 1964, 269, 272 - Grobdessin); der Verkehr wird einer solchen Angabe der Mineralwasserquelle - jedenfalls dann, wenn die Etikettierung zusätzlich eine hiervon abweichende, eindeutig betriebliche Herkunftskennzeichnung aufweist - einen Hinweis auf die örtliche Herkunft des Mineralwassers (vgl. BGH GRUR 1977, 260, 261 - Friedrich Karl Sprudel) und gleichzeitig einen Hinweis auf die Beschaffenheit des Wassers als Mineralwasser entnehmen (vgl. § 11 Nr. 6 der TafelwasserVO, BGH GRÜR 1978, 55, 56 - Quellwasser; BGH v. 8.3.1974 - I ZR 26/73 - Brunneneinheitsflasche).
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